Als Ihr kompetenter und zuverlässiger Rechtsanwalt berät und vertritt Sie Christoph Berke in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Das Arbeitsrecht ist aufgeteilt in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dagegen wird im Kollektivarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber(-verbänden) und Gewerkschaften bzw. Betriebsräten geregelt.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und erarbeiten eine Strategie für Ihr Anliegen. Dabei profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrungen und unserem Fachwissen. Ihre Forderungen werde ich außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen, um so Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Existenz zu sichern.
Zu den häufigsten arbeitsrechtlichen Fragen unserer Mandanten zählen:
Sie wünschen ein persönliches Gespräch zum Thema Arbeitsrecht? Sie können uns gerne telefonisch erreichen oder jederzeit eine Nachricht per E-Mail oder Kontaktformular schicken.